Orthopädie Nürnberg: So finden und erreichen Sie unsere Praxis
Unsere orthopädische Praxis, die zum Verbund der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) des Diakoniewerks Martha-Maria gehört, liegt im Grünen am Waldrand im Nürnberger Stadtteil Erlenstegen.
Das MVZ Martha-Maria Fachbereich Orthopädie ist sowohl mit dem Auto als auch mit dem Öffentlichen Nahverkehr sehr gut erreichbar.
Unsere Sprechzeiten, die Anfahrt zu uns und unser Team stellen wir Ihnen kompakt vor.
Sie brauchen einen Termin für eine ambulante Behandlung oder ein Erstgespräch im MVZ Orthopädie am Krankenhaus Martha-Maria St. Theresien in der Stadenstraße?
Rufen Sie uns einfach während der telefonischen Sprechzeiten an. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
- Kontakt
- 0911 959-1290
- E-Mail schreiben
- Montag - Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr - Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr - Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Ihre Anfahrt zu uns
Sie erreichen unser orthopädisches MVZ in Nürnberg bequem:
- Öffentliche Verkehrsmittel: Bushaltestelle "Krankenhaus Martha-Maria"
- Parkmöglichkeiten: Parkhaus und Parkplatz direkt am Krankenhaus Martha-Maria
- Taxi: Vor dem Krankenhaus Martha-Maria ist ein fester Taxistand eingerichtet. Vorbestellungen erledigt unser Team gerne für Sie.
MVZ Martha-Maria Fachbereich Orthopädie Nürnberg
Stadenstraße 58
90491 Nürnberg
Tel.: 0911 959-1290
Ärztliches Personal
- Dr. med.
Stefan Suttner - Facharzt für Orthopädie
Zusatzbezeichnung Chirotherapie
- Mehr anzeigen
- Dr. med.
Torsten Freiheit - Leitender Oberarzt
Facharzt für Chirurgie
- Mehr anzeigen
- Michael Jiricek
- Oberarzt
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Mehr anzeigen
Medizinische Fachangestellte
- Julia Haas
- Medizinische Fachangestellte
- Mehr anzeigen
- Sally Sabri Yousif Polus
- Medizinische Fachangestellte
- Mehr anzeigen
- Katharina Frieser
- Medizinische Fachangestellte
- Mehr anzeigen
Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit hat sich in einer praxisnahen Aus- und Fortbildung sowie durch Weiterbildungen auf das Medizinprodukterecht spezialisiert.
Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) sieht die Pflichten von Anwendern und Betreibern von Medizinprodukten bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten und bei Maßnahmen der Hersteller vor.
Um die internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten sowie bei Rückrufmaßnahmen zu koordinieren, werden diese Aufgaben in einer Person als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit und daher zentral gebündelt.
Ein*e Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit ist in Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben.
Ihr Vorteil:
- Die Verbesserung der Medizinproduktesicherheit,
- Die Förderung der Kommunikation zwischen allen Abteilungen und den unterschiedlichen Fachdisziplinen,
- Die Einhaltung der Meldepflichten gemäß der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)